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Goodbye Papier/PDF-Rechnung – die E-Rechnung kommt 2025 mit dem Wachstumschancengesetz

Sandra Weith-Höinghaus
Sandra Weith-Höinghaus
E-Rechnung Blogartikel Teaserbild

Keine Überraschung – zum Ende des Jahres 2024 heißt es spätestens: Goodbye papierbasierte WORD- oder EXCEL-Rechnung, denn ab dem 01.01.2025 muss im B2B-Bereich verpflichtend eine E-Rechnung empfangen und versandt werden.

 

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf des Wachstumschancengesetzes bereits im Juli 2023 vorgelegt. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Herbst verabschiedet.

 

Achtung: Auch das Ende der PDF-Rechnung ist dann eingeläutet, denn eine PDF-Rechnung sowie PDF/A-Rechnung zählen nicht als elektronische Rechnung. Bisher werden Rechnungen durch Unternehmen überwiegend im PDF-Format versendet.

 

Wir zeigen dir in diesem Blogartikel, was das konkret für dich bedeutet und wie die Umstellung auf E-Invoicing sogar mit bis zu 80% durch BAFA-Fördermittel bezuschusst werden kann.

 

Was ist eine elektronische Rechnung?

 
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
 
Eine elektronische Rechnung besteht i. d. R. aus einem Belegbild und einem strukturierten elektronischen Datensatz mit allen Rechnungsangaben. Bekannte Formate sind hier die XRechnung, XML-Rechnung sowie die Rechnung im „ZUGFeRD“ Format. Vorzugsweise sollen die Rechnungen ab 2025 über eine E-Rechnungsplattform übermittelt werden.
 

Wenn das Fakturierungsprogramm (Rechnungsschreibung) und das Buchhaltungsprogramm gut miteinander kommunizieren können – über eine entsprechende Schnittstelle – dann werden die Daten aus der Rechnungsschreibung auch direkt in diesem Format in das Buchhaltungsprogramm übernommen – und können von dort aus für weitere Zwecke, nämlich Verbuchung, Zahlung und Forderungsmanagement genutzt werden.

Was ist das Wachstumschanchengesetz?

 
Das Wachstumschancengesetz gibt vor, dass ab dem 01.01.2025 im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und versendet werden können.
 

Bisher verblieb es oft bei der alten Papier-Rechnung. Das ändert sich nun. Ja, es gibt auch ein paar Ausnahmeregelungen, die jedoch kein Grund sind, das Thema aufzuschieben.

Kleiner Exkurs
Regelungen im Bereich der elektronischen Rechnungslegung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen gab es schon seit 2018, konnten bisher nur nicht umgesetzt werden. Einige Bundesländer nehmen noch Rechnungen in Papierform entgegen.

Bis Ende diesen Jahres sollen bereits fast alle Bundesländer flächendeckend den Empfang von elektronischen Rechnungen durchführen können. Dieses bedeutet z.B. für Dienstleister oder Lieferanten von Waren, die für Bund, Länder und Kommunen arbeiten, eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Achtung
Bei Leistungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern kommt noch die sog. „Leitweg ID“ als obligatorisches Kriterium im Datensatz der Rechnung hinzu. Ohne diese ID kann die Rechnung nicht dem zutreffenden Rechnungsempfänger zugewiesen werden.

Wie führe ich die E-Rechnung in meinem Unternehmen ein?

 

Unternehmer*innen müssen sich rechtzeitig nach passenden Lösungen umsehen und diese Umstellung strukturiert vorbereiten. Das Know-How ist nicht in den Unternehmen selber verfügbar und die Umstellung erfordert Zeit und personelle Ressourcen.

 

Steuerkanzleien sind ebenso selber betroffen – fernen informieren sie idealerweise ihre Mandant*innen rechtzeitig und weisen auf die Folgen der Umstellung von Prozessen im Unternehmen und der Buchführung hin.

 

Wie setzen andere Länder die E-Rechnung um?

 

Das BMF (Bundesfinanzministerium) hat den Gesetzesentwurf in dieser Form nun vorgelegt und sicher wird es noch kleinere Änderungen geben, jedoch ist die Marschrichtung schon klar – und hierbei verliert die Papierrechnung!

 

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr den Bundestag sowie Bundesrat passieren und zum Jahresbeginn 2024 verkündet werden. Wir begrüßen dieses Vorhaben, denn die notwendigen Fördermittel von 50-80% stehen hierfür bereit und können durch akkreditierete BAFA-Beratungen, wie die Von Westfalen GmbH für Unternehmen abgerufen werden.

 

Insgesamt macht Deutschland damit einen weiteren wichtigen Schritt in die Digitalisierung – im Übrigen enthalten diese Vorhaben Inhalte, die in fast allen anderen EU-Ländern schon längst angewendet werden. In vielen anderen Ländern, wie Italien z. B., werden schon seit Jahren keine Papierrechnungen mehr auf den Weg gebracht.

Welche Fakturierungssoftware soll ich für die E-Rechnung nutzen?

 

Wir empfehlen, nicht das nächstbeste Fakturierungsprogramm zu buchen, das in der Google-Suche auftaucht, sondern branchengerecht und anwendungsgerecht auszuwählen und sich dabei – am besten mit BAFA-Fördermitteln – helfen zu lassen.

 

Da die Umstellungen auch gravierende Änderungen in Prozessabläufen enthalten und Auswirkungen auf bestehende Prozesse und die Verfahrensdokumentation haben, sollte die Umstellung passgenau erfolgen.

Welche Vorteile habe ich?
Im besten Fall lassen sich deine Ausgangsrechnungen per Schnittstelle nach der Erstellung direkt in das Buchhaltungsprogramm der Kanzlei übertragen. Dabei werden die strukturierten Daten und auch das Belegbild übertragen, so dass alle Daten vollständig revisionssicher z. B. in Datev Unternehmen online für die gesamte Dauer der gesetzlich geforderten Aufbewahrungsfrist gespeichert werden können.

Wird das für mich alles aufwändiger als bisher?

 

Insgesamt besteht für Kleinunternehmen und Handwerksunternehmen jedoch kein Grund zur Sorge – es gibt eine Vielzahl guter und günstiger Programme am Markt, die auf die Bedürfnisse abgestimmt sind, sich leicht bedienen lassen und andere Baustellen, wie Forderungs- oder Zahlungsmanagement u. a. gleich mit berücksichtigen.

 

Für alle Unternehmen gilt: die Transparenz nimmt zu, Prozesse werden deutlich effizienter und Rechnungen können schneller bearbeitet werden, Zahlungen werden schneller vereinnahmt. Insgesamt kommt dieses auch dem schon eingetretenen Fachkräftemangel entgegen und entschärft einige Probleme deutlich, denn papierbasierte und zeitaufwändige Prozesse können nun ersetzt werden durch bessere Lösungen.

 

Buche dir einen Termin bei uns, wenn du den Turbo E-Invoicing rechtzeitig zünden und dein Unternehmen weiterentwickeln willst. Gerne beraten wir dich auch, wenn deine Steuerkanzlei Mandant*innen den passenden Service bieten möchte.

Planst du weitere Schritte zur Digitalisierung?
Lasse dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!

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