Wie führe ich die E-Rechnung in meinem Unternehmen ein?
Unternehmer*innen müssen sich rechtzeitig nach passenden Lösungen umsehen und diese Umstellung strukturiert vorbereiten. Das Wissen dazu ist meist nicht in den Unternehmen vorhanden und die Umstellung erfordert eine strukturierte Zeit- und Projektplanung und die Bereitstellung personeller Ressourcen.
Steuerkanzleien sind ebenso selber betroffen – fernen informieren sie idealerweise ihre Mandant*innen rechtzeitig und weisen auf die Folgen der Umstellung von Prozessen im Unternehmen und der Buchführung hin.
Achtung: Auch Vermieter*innen werden betroffen sein, wenn sie steuerpflichtige Mietumsätze gegenüber anderen Unternehmern durchführen. Ebenso werden z. B. Arztpraxen betroffen sein, da sie in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen ab 2025 zu empfangen.
Klar ist jetzt schon: die Papierrechnung und das PDF haben ausgedient! Hier entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Wir begrüßen das neue Gesetz, denn es enthält zeitlich strukturierte Aussagen zur Einführung und den Fristen. Ebenso stehen die notwendigen Fördermittel des Bundes von 50-80% hierfür bereit und können durch akkreditierte BAFA-Beratungsunternehmen wie die Von Westfalen GmbH für Unternehmen abgerufen werden.
Wie setzen andere Länder die E-Rechnung um?
Insgesamt macht Deutschland damit einen weiteren wichtigen Schritt in die Digitalisierung – im Übrigen enthalten diese Vorhaben Inhalte, die in fast allen anderen EU-Ländern schon längst angewendet werden. In vielen anderen Ländern, wie Italien z. B., werden schon seit Jahren keine Papierrechnungen mehr auf den Weg gebracht.
Dort gibt es Plattformen, auf denen Rechnungen hochgeladen und so auch Rechnungsempfängern zugestellt werden können. Der Staat und die Unternehmen in Deutschland haben hier noch viel Entwicklungspotential, was die Digitalisierung angeht. Hier sind oft noch Vorbehalte oder das Festhalten an gewohnten Abläufen festzustellen. Mit geschickter Planung können diese jedoch leicht und zuverlässig überwunden werden.
Welche Fakturierungssoftware soll ich für die E-Rechnung nutzen?
Wir empfehlen, nicht das nächstbeste Fakturierungsprogramm zu buchen, das in der Google-Suche auftaucht, sondern branchengerecht und anwendungsgerecht auszuwählen und sich dabei – am besten mit BAFA-Fördermitteln – helfen zu lassen.
Softwareanbieter, die jetzt schon die E-Rechnung im Bereich der Rechnungsstellung enthalten wie Lexoffice, Lexware, Sevdesk, Buchhaltungsbutler bereiten sich jetzt auf den Empfang von elektronischen Rechnungen ab 2025 vor.
Den Empfang und die Versendung gewährleistet jetzt bereits Datev mit seinen Produkten Datev Unternehmen online und Datev Auftragswesen Next.
Da die Umstellungen auch gravierende Änderungen in Prozessabläufen enthalten und Auswirkungen auf bestehende Prozesse und die Verfahrensdokumentation haben, sollte die Umstellung passgenau erfolgen.