Close

Gesetze zu Nachhaltigkeit – Papiertiger oder Chance? [Update 2023]

Pascal Weith-Höinghaus
Pascal Weith-Höinghaus
Gesetze zu Nachhaltigkeit

Die Gesetze zu Nachhaltigkeit in Unternehmen werden auch in diesem Jahr 2023 immer umfangreicher und umfassen zunehmend mehr Unternehmen.

 

Dabei verschärft sich nicht nur die Lage in Großunternehmen und Konzernen, sondern auch zunehmend im Mittelstand und Startup-Sektor.

 

Inwiefern betrifft das dich als Unternehmer*in? Wir haben die wesentlichen Gesetze mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in möglichst nicht-juristischer Sprache zusammengefasst.

🔎 Worum geht es? Große Unternehmen sind in Deutschland mit der CSR-Berichtspflicht dazu verpflichtet, ihre Nach­hal­tig­keitsleistung zu messen und zu dokumentieren. Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird in den kommenden Jahren in Deutschland umgesetzt. Zum einen wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich ausgeweitet (siehe unten), zum anderen steigen die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich.

❓ Wer ist 2023 betroffen? Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft Unternehmen,

 

➡️ mit mehr als 500 Mitarbeiter und Kapitalmarktorientierung

 

➡️ Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften unabhängig von Börsennotierung

 

➡️ Umsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme über 20 Millionen Euro

 

Zudem sind kleine und mittlere Unternehmen oft indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.

✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.

 

✅ Besonders für (noch) nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also ein echter Wettbewerbsvorteil.

 

➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen

 

⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kom­men Unter­neh­men ihrer Berichts­pflicht nicht nach, dro­hen Buß­gel­der bis 10 Mil­lio­nen Euro. Wer in 2023 noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:

 

➡️ Die Schwelle wird weiter sinken (siehe unten). Wer in ein paar Jahren berichtspflichtig wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.

 

➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.

❓Wie geht es weiter? Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird in den nächsten Jahren stark erweitert.

 

➡️ Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.

 

➡️ Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) >250 Mitarbeiter (ii) >40 Mio € Umsatzerlöse (iii) >20 Mio € Bilanzsumme.

 

➡️ Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.

 

➡️ Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen

 

🔎 Worum geht es? Das neue Lieferkettengesetz fordert seit 2023 deutlich mehr Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten – sozial wie ökologisch. Das LkSG definiert konkrete Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Lieferkettenmanagement deutscher Unternehmen.

 

❓ Wer ist betroffen? Seit 2023 in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Es wird einen Gießkannen-Effekt auf KMU geben: Auch nicht-berichtspflichtige KMU müssen als Teil der Lieferkette Anforderungen nachkommen. Konkret bedeutet das, dass sie sich selber mit ihrer Sorgfaltspflicht auseinandersetzen müssen, um diese nachweisen zu können.

 

⭕ Was passiert ohne Lieferkettenmanagement? Durch die erhöhte Verantwortung steigen Reputationsrisiko und Haftbarkeit direkt betroffener Akteure deutlich. Bußgelder können bis 8 Millionen Euro oder bis 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zudem werden öffentliche Aufträge im Fall eines Verstoßes u. U. nicht weiter vergeben.

 

Indirekt betroffene Zulieferer können wirtschaftlich gefährdet sein, wenn sie den Anforderungen der Lieferkette nicht entsprechen. Wir empfehlen Unternehmen unterhalb der Schwelle, die komplexe Lieferketten haben, bereits jetzt damit anzufangen.

 

❓ Wie geht es weiter? Ab 2024 wird das LKSG bereits bei >1.000 Beschäftigten gelten. Auf europäischer Ebene wird bereits an einer deutlichen Verschärfung gearbeitet. In Zukunft wird vorallem die Ausweitung der Haftbarkeit ein Hauptziel der Verschärfungen sein. Es ist davon auszugehen, dass der Erwartungsdruck von Anspruchsgruppen zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten weiter steigen wird.

🔎 Worum geht es? Aktuell ist der Spielraum für Greenwashing besonders bei Finanzprodukten sehr groß. Die EU-Taxonomie löst dieses Problem, indem Produkte und Dienstleistungen schon seit 2022 bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um als “nachhaltig” zu gelten, indem sie ein erklärtes Umweltziel unterstützen (z. B. Klimaschutz, siehe Katalog) und keinem übrigen Ziel schaden. In Form einer nichtfinanziellen Erklärung muss das betroffene Unternehmen die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialbelange darlegen.

 

❓ Wer ist betroffen? Banken sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

 

Klingt nicht relevant für dich als Unternehmer*in? Ist es aber!

 

⚠️ Benötigt dein Unternehmen einen Kredit oder soll etwas versichert werden? Der Zugang zu Kapital und guten Versicherungskonditionen wird zunehmend an die Nachhaltigkeitsleistung deines Unternehmens geknüpft. Schon liegt der Ball bei dir. Aus erster Hand wissen wir, dass dies bereits Realität ist.

 

⚠️ Die Taxonomie schafft mehr Klarheit, welchen Beitrag Banken und Versicherungen eigentlich leisten. Als Kund*in hast du es mit der neuen Transparenz in der Hand, was mit deinem Geld passieren soll.

🔎 Worum geht es? CO2-Emissionen aus verbrannten fossilen Materialen stellen den größten Treiber des Klimawandels dar. Die Folgekosten werden nun zunehmend dort eingepreist, wo sie verursacht werden. Damit wird der Umstieg auf nachhaltigere Alternativen wirtschaftlich immer attraktiver.

 

Das BEHG besteuert emittiertes CO2 aus fossilien Materialien aktuell mit 35 Euro/Tonne.

 

❓ Wer ist betroffen? In erster Linie wird die CO2-Steuer in den Sekoren Verkehr und Wärme bezahlt. Dafür werden die sog. Inverkehrbringer mit den festgelegten Preisen besteuert, die diese weiter durchreichen. Die Besteuerung wirkt sich (noch geringfügig) auf Preise von Heiz- und Kraftstoffen aus. Somit wird Energieeffizienz, -beschaffung und Mobilität (z. B. Fuhrpark) auch in jedem noch so kleinen Unternehmen zu einer immer dringlicheren Frage. Fossile Brennstoffe zu verbrennen wird immer teurer!

 

❓Wie geht es weiter? Bis 2025 wird der CO2 Preis auf 55 Euro steigen, anschließend durch ein Versteigerungssystem noch weiter. Gleichzeitig belohnen Förderungen ein klimaschonendes Verhalten.

 

🔄 Offen ist noch, ob oder wann sich der CO2-Preis auf weitere Sektoren ausweiten wird. In jedem Fall ist also bereits heute lohnenswert, sich mit dem eigenen CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen. Einerseits führt die CO2-Optimierung zu erheblichen Kosteneinsparungen, andererseits trägt Klimaneutralität positiv zum Image bei.

Darüber hinaus kommen noch viele branchenspezifische Gesetze und Verordnungen hinzu, wie die seit 2023 geltende Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Doch nun zum Fazit:

 

Gesetze zur Nachhaltigkeit – zahnloser Papiertiger oder Chance?

 

Welche Wirkung die Gesetze im Gesamten haben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele Gesetze zu Nachhaltigkeit etwa stehen in der Kritik, wirkungslos zu sein (z. B. fehlende Haftung in Lieferketten).

 

Doch eines ist sicher: Die steigenden Anforderungen durch Gesetze zur Nachhaltigkeit sollten als Chance gesehen werden.

 

Zum einen ändern diese Gesetze die Spielregeln, womit nachhaltiges Handeln stärker belohnt wird. Das zeigt sich bereits bei der Taxonomieverordnung. Positiv wirkende Vorhaben haben deutlich leichteren Zugang zu Kapital. Eben durch jene Gesetze beschäftigen sich immer mehr Unternehmen konkret damit, sozial und ökologisch Verantwortung zu übernehmen.

 

Neben Gesetzen erleichtern Förderungen geplante Nachhaltigsprojekte. Willst du wissen, wie Förderungen dich konkret bei Vorhaben unterstützen können?

Planst du weitere Schritte zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung?
Lasse dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!
Von Westfalen Pascal Weith-Höinghaus
Pascal Weith-Höinghaus
Nachhaltigkeit & Digitalisierung

Tel: 030 40 72 74 72
Mail: pascal@vonwestfalen.de

Weitere Beiträge