🔎 Worum geht es? Große Unternehmen sind in Deutschland mit der CSR-Berichtspflicht dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen und zu dokumentieren. Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird in den kommenden Jahren in Deutschland umgesetzt. Zum einen wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich ausgeweitet (siehe unten), zum anderen steigen die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich.
❓ Wer ist 2023 betroffen? Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft Unternehmen,
➡️ mit mehr als 500 Mitarbeiter und Kapitalmarktorientierung
➡️ Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften unabhängig von Börsennotierung
➡️ Umsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
Zudem sind kleine und mittlere Unternehmen oft indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.
✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.
✅ Besonders für (noch) nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also ein echter Wettbewerbsvorteil.
➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen
⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kommen Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro. Wer in 2023 noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:
➡️ Die Schwelle wird weiter sinken (siehe unten). Wer in ein paar Jahren berichtspflichtig wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.
➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.
❓Wie geht es weiter? Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird in den nächsten Jahren stark erweitert.
➡️ Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
➡️ Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) >250 Mitarbeiter (ii) >40 Mio € Umsatzerlöse (iii) >20 Mio € Bilanzsumme.
➡️ Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
➡️ Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen