Worum geht es? Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen in Lieferketten deutscher Unternehmen Menschenrechtsverstöße wie etwa Kinderarbeit vorkommen. Basierend auf dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung und nach langen, intensiven Diskussionen hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet, welches deutlich mehr Verantwortung auf Unternehmen überträgt, Menschenrechte entlang der Lieferkette einzuhalten. Das kommende Gesetz definiert konkrete Anforderungen an die Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen.
Wer ist betroffen? Ab 2023 in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Auch hier wird es einen Gießkannen-Effekt auf KMU geben: Auch nicht-berichtspflichtige KMU müssen als Teil der Lieferkette Anforderungen nachkommen. Konkret bedeutet das, dass sie sich selber mit ihrer Sorgfaltspflicht auseinandersetzen müssen, um diese bei Bedarf nachweisen zu können.
Was passiert sonst? Durch die erhöhte Verantwortung steigen Reputationsrisiko und Haftbarkeit direkt betroffener Akteure deutlich. Bußgelder können bis 8 Millionen Euro oder bis 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zudem werden öffentliche Aufträge im Fall eines Verstoßes u. U. nicht weiter vergeben. Indirekt betroffene Zulieferer können wirtschaftlich gefährdet sein, wenn sie den Anforderungen der Lieferkette nicht entsprechen. Wir empfehlen Unternehmen unterhalb der Schwelle, die komplexe Lieferketten haben, bereits jetzt damit anzufangen.
Wie geht es weiter? Zunächst muss das Gesetz in Kraft treten, ab 2024 wird es bereits bei >1.000 Beschäftigten gelten. Wir gehen davon aus, dass der Erwartungsdruck von Anspruchsgruppen zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten weiter steigen wird. Offen bleibt, wie haftbar Akteure in Zukunft bei Verstößen gemacht werden.