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Gesetze zu Nachhaltigkeit – Papiertiger oder Chance? [Update 2024]

Pascal Weith-Höinghaus
Pascal Weith-Höinghaus
Gesetze zu Nachhaltigkeit

Die Gesetze zu Nachhaltigkeit in Unternehmen werden auch in diesem Jahr 2024 immer umfangreicher und umfassen zunehmend mehr Unternehmen.

 

Dabei verschärft sich nicht nur die Lage in Großunternehmen und Konzernen, sondern auch zunehmend im Mittelstand und Startup-Sektor, da Anforderungen zunehmend durchgereicht werden und damit auch “kleinere” betreffen.

 

Inwiefern betrifft das dich konkret als Unternehmer*in? Wir haben die wesentlichen Gesetze mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in möglichst nicht-juristischer Sprache zusammengefasst.

🔎 Worum geht es? Große Unternehmen in Deutschland sind mit der CSR-Berichtspflicht dazu verpflichtet, ihre Nach­hal­tig­keitsleistung zu messen und zu dokumentieren.

 

Seit 2024 verschärft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) diese Anforderung deutlich. Zum einen wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet, zum anderen steigen die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich (z. B. durch externe Prüfung, doppelte Wesentlichkeit).


❓ Wer ist betroffen und wie geht es weiter? Seit dem 1.1.2024 (erster Bericht im Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute). Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird danach stark erweitert.

➡️ Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind neben den bisherigen auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.

 

➡️ Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.

 

Nicht direkt betroffene KMU sind zunehmend indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.



✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.

 

✅ Besonders für nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also (noch) ein echter Wettbewerbsvorteil.

 

➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen

 

⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kom­men Unter­neh­men ihrer Berichts­pflicht nicht nach, dro­hen Buß­gel­der bis 10 Mil­lio­nen Euro. Wer in 2023 noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:

 

➡️  Wer in ein paar Jahren berichtspflichtig wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.

 

➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.

🔎 Worum geht es? Das neue Lieferkettengesetz fordert seit 2023 deutlich mehr Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten – sozial wie ökologisch. Das LkSG definiert konkrete Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Lieferkettenmanagement von Unternehmen.

 

❓ Wer ist betroffen? Seit 2024 greift das LKSG bereits bei >1.000 Beschäftigten.

 

❓ Ich bin kleiner – kann ich indirekt betroffen sein? Ja! Auch nicht-berichtspflichtige KMU müssen als Teil der Lieferkette Anforderungen nachkommen. Sie müssen sich selber mit ihren Sorgfaltspflichten auseinandersetzen, um diese nachweisen zu können. Einige “plötzlich indirekt betroffene Unternehmen” hatten bereits das Nachsehen und sind damit in die Schlagzeilen von Wirtschaftsmagazinen geraten.

 

Also: Was du heute kannst besorgen… Bringe also unbedingt mögliche Anforderungen deiner Kund*innen bereits heute in Erfahrung.

 

⭕ Was passiert ohne Lieferkettenmanagement? Durch die erhöhte Verantwortung steigen Reputationsrisiko und Haftbarkeit direkt betroffener Akteure deutlich. Bußgelder können bis 8 Millionen Euro oder bis 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zudem werden öffentliche Aufträge im Fall eines Verstoßes u. U. nicht weiter vergeben.

 

❓ Wie geht es weiter? Zurzeit wird an einer europäischer Version des LKSG gearbeitet. Knackpunkte sind hier vorallem Ausweitungen bei der Haftbarkeit. Es ist davon auszugehen, dass der Erwartungsdruck von Anspruchsgruppen zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten weiter steigen wird.

🔎 Worum geht es? Aktuell ist der Spielraum für Greenwashing besonders bei Finanzprodukten sehr groß. Die EU-Taxonomie geht dieses Problem an, indem Produkte und Dienstleistungen schon seit 2022 bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um als “nachhaltig” zu gelten, indem sie ein erklärtes Umweltziel unterstützen (z. B. Klimaschutz, weitere siehe Katalog) und keinem übrigen Ziel schaden. In Form einer nichtfinanziellen Erklärung muss das betroffene Unternehmen die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialbelange darlegen.

 

❓ Wer ist betroffen? Banken sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

 

Klingt nicht relevant für dich als Unternehmer*in? Ist es aber!

 

⚠️ Benötigt dein Unternehmen einen Kredit oder soll etwas versichert werden? Der Zugang zu Kapital und guten Versicherungskonditionen wird zunehmend an die Nachhaltigkeitsleistung deines Unternehmens geknüpft.

 

Schließlich müssen Kreditinstitute Rechenschaft ablegen, wem sie Zugang zu Kapital geben. Schon liegt der Ball bei dir. Aus erster Hand wissen wir, dass dies bereits Realität ist.

 

⚠️ Die Taxonomie schafft (etwas) mehr Klarheit, welchen Beitrag Banken und Versicherungen eigentlich leisten.

🔎 Worum geht es? CO2-Emissionen aus verbrannten fossilen Materialen stellen den größten Treiber des Klimawandels dar. Die Folgekosten werden nun zunehmend dort eingepreist, wo sie verursacht werden. Damit wird der Umstieg auf nachhaltigere Alternativen wirtschaftlich immer attraktiver.

 

Das BEHG besteuert emittiertes CO2 aus fossilen Materialien aktuell mit 45 € / Tonne.

 

❓ Wer ist betroffen? In erster Linie wird die CO2-Steuer in den Sekoren Verkehr und Wärme entrichtet. Dafür werden die sog. Inverkehrbringer mit den festgelegten Preisen besteuert, die diese weiter durchreichen (bis zu den Endverbraucher*innen).

 

Die Besteuerung wirkt sich zunehmend bemerkbar auf Heiz- und Kraftstoffpreise aus und sorgt für einen Lenkungseffekt – der Energieeffizienz, -beschaffung und Mobilität (z. B. Fuhrpark) zu einer ganz greifbaren wirtschaftlichen Frage in Unternehmen macht. Fossile Brennstoffe zu verbrennen wird immer teurer!

 

❓Wie geht es weiter? Bis 2026 wird der CO2 Preis auf 65 Euro steigen, anschließend bildet sich der CO2 Preis durch einen freien Emissionshandel auf der Börse. 

 

🔄 Offen ist noch, ob oder wann sich der CO2-Preis auf weitere Sektoren ausweiten wird. In jedem Fall ist also bereits heute lohnenswert, sich mit dem eigenen CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen.

Darüber hinaus kommen noch viele branchenspezifische Gesetze und Verordnungen hinzu, wie z. B. die seit 2023 geltende Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Doch nun zum Fazit:

 

Gesetze zur Nachhaltigkeit – zahnloser Papiertiger oder Chance?

 

Welche Wirkung die Gesetze im Gesamten haben, lässt sich nicht absolut beantworten, weshalb wir diesen Abschnitt ausdrücklich als Meinung kennzeichnen.


Wir finden, dass viele Gesetze zur Nachhaltigkeit berechtigterweise in ihrer Ausführung als löchrig oder nicht wirkungsvoll kritisiert werden (z. B. fehlende Haftung in Lieferketten).

 

Wir sind uns der gesellschaftlichen Diskurse bewusst, die durch diese Veränderungen ausgelöst werden, wie u. a. Fragen zur sozialen Gerechtigkeit bei der CO2-Steuer, der in aktueller Form (etwa durch Ausbleiben des Klimagelds) nicht ausreichend nachgekommen wird.

 

Doch eines ist sicher: Die steigenden Anforderungen durch Gesetze zur Nachhaltigkeit sollten als Chance gesehen werden!

 

Die Steuerungswirkung dieser Gesetze ist mit Blick auf die kommenden Jahre nicht zu unterschätzen: So gewinnen CO2-arme Geschäftsmodelle die Oberhand, positiv wirkende Vorhaben erhalten deutlich leichteren Zugang zu Kapital – und umgekehrt. Das reduziert die systemischen Vorteile stückweit, die konventionell wirtschaftende Unternehmen bisher hatten und regt ein nachhaltiges Wirtschaften an.

 

Die vorgestellten Gesetze regen Unternehmer:innen an, sich systematisch mit ihrer Nachhaltigkeits-Leistung auseinanderzusetzen und diese strategisch im Kerngeschäft, sowie in der Organisation zu verankern.

 

So wird ein emotional aufgeladenes und teilweise abstraktes Thema zu einem sehr konkreten Baustein – in allen Bereichen des Unternehmens. Das gelingt jedoch nur, wenn die Gesetze weniger als “Bürokratie-Aufgabe”, sondern mehr als Gelegenheit für ein zukunftsfähiges Wirtschaften innerhalb planetarer und sozialer Grenzen gesehen werden.

 

Neben Gesetzen erleichtern Förderungen geplante Nachhaltigkeits-Projekte. Willst du wissen, wie Förderungen dich konkret bei Vorhaben unterstützen können?

 

Planst du weitere Schritte zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung?
Lasse dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!
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Pascal Weith-Höinghaus
Nachhaltigkeit & Digitalisierung

Tel: 030 40 72 74 72
Mail: pascal@vonwestfalen.de

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