🔎 Worum geht es? Große Unternehmen in Deutschland sind bereits seit längerem dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen und zu dokumentieren.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärfte diese Anforderung nochmal deutlich. Zum einen wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich erweitert, zum anderen steigen die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich (z. B. durch externe Prüfung, doppelte Wesentlichkeit).
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt, obwohl die Frist bereits verstrichen ist. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies zuallererst eine Planungsunsicherheit, da noch nicht klar ist, wann die Richtlinie in deutsches Recht übersetzt wird. Gleichzeitig können Wettbewerbsnachteile entstehen, da Unternehmen in anderen Ländern die CSRD bereits deutlich flächendeckender umgesetzt haben.
❓ Wer ist wann von der CSRD betroffen? Seit dem 1.1.2024 (erster Bericht im Jahr 2025) waren zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute). Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird nun stark erweitert.
➡️ Seit dem 1.1.2025 (erster Bericht im Jahr 2026) sind neben den bisherigen auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.
➡️ Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
Nicht direkt betroffene KMU sind zunehmend indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.
✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.
✅ Besonders für nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also (noch) ein echter Wettbewerbsvorteil.
➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen
⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kommen Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro. Wer heute noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:
➡️ Auch wer erst in ein paar Jahren berichtspflichtig sein wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.
➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.