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Gesetze zu Nachhaltigkeit – Papiertiger oder Chance? [Update 2025]

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Pascal
Gesetze zu Nachhaltigkeit

Die Gesetze zur Nachhaltigkeit in Unternehmen werden immer umfangreicher und betreffen zunehmend mehr Unternehmen.

 

Dabei verschärft sich nicht nur die Lage in Großunternehmen und Konzernen, sondern auch zunehmend im Mittelstand und Startup-Sektor, da Anforderungen zunehmend durchgereicht werden und damit auch „kleinere“ betreffen.

 

Inwiefern betrifft das dich konkret als Unternehmer*in? Wir haben die wesentlichen Gesetze mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in möglichst nicht-juristischer Sprache zusammengefasst.

🔎 Worum geht es? Große Unternehmen in Deutschland sind bereits seit längerem dazu verpflichtet, ihre Nach­hal­tig­keitsleistung zu messen und zu dokumentieren.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärfte diese Anforderung nochmal deutlich. Zum einen wird der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich erweitert, zum anderen steigen die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich (z. B. durch externe Prüfung, doppelte Wesentlichkeit).

 

Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt, obwohl die Frist bereits verstrichen ist. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies zuallererst eine Planungsunsicherheit, da noch nicht klar ist, wann die Richtlinie in deutsches Recht übersetzt wird. Gleichzeitig können Wettbewerbsnachteile entstehen, da Unternehmen in anderen Ländern die CSRD bereits deutlich flächendeckender umgesetzt haben.

 

❓ Wer ist wann von der CSRD betroffen? Seit dem 1.1.2024 (erster Bericht im Jahr 2025) waren zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute). Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird nun stark erweitert.

➡️ Seit dem 1.1.2025 (erster Bericht im Jahr 2026) sind neben den bisherigen auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.

 

➡️ Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.

 

Nicht direkt betroffene KMU sind zunehmend indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.

✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.

 

✅ Besonders für nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also (noch) ein echter Wettbewerbsvorteil.

 

➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen

 

⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kom­men Unter­neh­men ihrer Berichts­pflicht nicht nach, dro­hen Buß­gel­der von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro. Wer heute noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:

 

➡️  Auch wer erst in ein paar Jahren berichtspflichtig sein wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.

 

➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.

🔎 Worum geht es? Das neue Lieferkettengesetz fordert seit 2023 deutlich mehr Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten – sozial wie ökologisch. Das LkSG definiert konkrete Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Lieferkettenmanagement von Unternehmen.

 

❓ Wer ist betroffen? Seit 2024 greift das LKSG bereits bei >1.000 Beschäftigten. Der erste Bericht muss zu Ende 2025 eingereicht werden.

 

❓ Ich bin kleiner – kann ich indirekt betroffen sein? Ja! Auch nicht-berichtspflichtige KMU können verpflichtet sein, als Teil der Lieferkette Anforderungen nachzukommen. Sie müssen sich selber mit ihren Sorgfaltspflichten auseinandersetzen, um diese nachweisen zu können. Einige „plötzlich indirekt betroffene Unternehmen“ hatten bereits das Nachsehen und sind damit in die Schlagzeilen von Wirtschaftsmagazinen geraten.

 

Also: Was du heute kannst besorgen… Bringe also unbedingt mögliche Anforderungen deiner berichtspflichtigen Kund*innen bereits heute in Erfahrung.

 

⭕ Was passiert ohne Lieferkettenmanagement? Bei Verstößen gegen das LkSG können Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängt werden. Viel drastischer sind jedoch Reputationsrisiken, die gegenüber Stakeholdern (Kund*innen, Kreditinstitute, öffentliche Vergabestellen) entstehen können.

 

❓ Wie geht es weiter? Eine europäische Version des LKSG, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist als Richtlinie auf EU-Ebene bereits beschlossen worden.

 

Die Umsetzung in in deutsches Recht verzögert sich, da die genaue Ausgestaltung politisch stark umstritten ist. Knackpunkte sind hier vorallem Kritik am Bürokratie-Aufwand für Unternehmen sowie Fragen der Haftbarkeit, die bei der CSDDD deutlich strikter ist, als beim deutschen LkSG.

 

Wir gehen aufgrund der stark steigenden Anforderungen aller Stakeholder (insb. Kreditinstitute) dennoch davon aus, dass der Erwartungsdruck zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten weiter steigen wird.

🔎 Worum geht es? Aktuell ist der Spielraum für Greenwashing besonders bei Finanzprodukten sehr groß. Die EU-Taxonomie geht dieses Problem an, indem Produkte und Dienstleistungen schon seit 2022 bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um als „nachhaltig“ zu gelten, indem sie ein erklärtes Umweltziel unterstützen (z. B. Klimaschutz, weitere siehe Katalog) und keinem übrigen Ziel schaden. In Form einer nichtfinanziellen Erklärung muss das betroffene Unternehmen die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialbelange darlegen.

 

❓ Wer ist betroffen? Die EU-Taxonomie betrifft nicht nur Banken und Finanzprodukte, sondern auch alle CSRD-pflichtigen Unternehmen. Besonders betroffen sind Unternehmen aus der Industrie, Bauwirtschaft, Transport, Energieversorgung und dem produzierenden Gewerbe. Unternehmen, die als nicht nachhaltig eingestuft werden, riskieren schlechtere Finanzierungskonditionen und Wettbewerbseinbußen.

 

Klingt nicht relevant für dich als Unternehmer*in? Ist es aber!

 

⚠️ Benötigt dein Unternehmen einen Kredit oder soll etwas versichert werden? Der Zugang zu Kapital und guten Versicherungskonditionen wird zunehmend an die Nachhaltigkeitsleistung deines Unternehmens geknüpft.

 

Schließlich müssen Kreditinstitute Rechenschaft ablegen, wem sie Zugang zu Kapital geben.

 

⚠️  Auch Zulieferer großer Konzerne müssen zunehmend ESG-Nachweise erbringen, um als taxonomiekonform zu gelten.

 

👉 Schon liegt der Ball bei dir. Aus erster Hand wissen wir, dass dies bereits Realität ist.

🔎 Worum geht es? CO2-Emissionen aus verbrannten fossilen Materialen stellen den größten Treiber des Klimawandels dar. Die Folgeschäden fossiler Brennstoffe werden nun zunehmend eingepreist und beispielsweise in die Investition in klimaschonende Aktivitäten (z. B. Solarparks) umgeleitet. Damit werden fossile Geschäftsmodelle zunehmend unrentabler und gleichzeitig der Umstieg auf nachhaltigere Alternativen wirtschaftlich immer attraktiver.

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) besteuert emittiertes CO2 aus fossilen Materialien aktuell (2025) mit 55 € / Tonne.

 

❓ Wer ist betroffen? In erster Linie wird die CO2-Steuer in den Sektoren Verkehr (z. B. Benzin/Diesel) und Wärme (z. B. Heizöl) entrichtet. Dafür werden die sog. Inverkehrbringer (z. B. Ölkonzerne) mit den festgelegten Preisen besteuert, die diese weiter durchreichen (bis zu den Endverbraucher*innen an der Tankstelle).

 

Die Besteuerung wirkt sich zunehmend bemerkbar auf Heiz- und Kraftstoffpreise aus und sorgt für einen Lenkungseffekt – der Energieeffizienz, -beschaffung und Mobilität (z. B. Fuhrpark) zu einer ganz greifbaren wirtschaftlichen Frage in Unternehmen macht. Kurz gesagt: Fossile Brennstoffe zu verbrennen wird immer teurer!

 

❓Wie geht es weiter? Ab 2027 bildet sich der CO2 Preis durch einen freien Emissionshandel auf der Börse. Die Preisentwicklung ab diesem Punkt ist schwer voraussehbar und könnte unter Umständen sogar bis auf 200 € / Tonne steigen (vgl. Agora Energiewende).

 

🔄 Offen ist noch, ob oder wann sich der CO2-Preis auf weitere Sektoren ausweiten wird. In jedem Fall ist also bereits heute lohnenswert, sich mit dem geschäftlichen CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen sowie fossile Abhängigkeiten im Geschäftsmodell zu prüfen.

Darüber hinaus kommen viele weitere Gesetze und Verordnungen hinzu bzw. werden angepasst, wie z. B. das Energieeffizienzgesetz oder Anpassungen des Mindestlohns (12,82 € in 2025). Doch nun zum Fazit:

 

Gesetze zur Nachhaltigkeit – zahnloser Papiertiger oder Chance?

 

Welche Wirkung die Gesetze im Gesamten haben, lässt sich nicht absolut beantworten, weshalb wir diesen Abschnitt ausdrücklich als Meinung kennzeichnen.


Wir finden, dass viele Gesetze zur Nachhaltigkeit berechtigterweise in ihrer Ausführung als löchrig oder nicht wirkungsvoll kritisiert werden (z. B. fehlende Haftung in Lieferketten) und können gleichzeitig Bedenken zu Bürokratie-Aufwänden nachvollziehen, die durch diese Gesetze entstehen.

 

Wir sind uns der gesellschaftlichen Diskurse bewusst, die durch diese Veränderungen ausgelöst werden, wie u. a. Fragen zur sozialen Gerechtigkeit bei der CO2-Steuer, der in aktueller Form (etwa durch das Ausbleiben des Klimagelds) nicht ausreichend nachgekommen wird.

 

Eines ist sicher: Die steigenden Anforderungen durch Gesetze zur Nachhaltigkeit sollten als Chance gesehen werden!

 

Die Lenkungswirkung dieser Gesetze ist mit Blick auf die kommenden Jahre nicht zu unterschätzen: So gewinnen CO₂-arme Geschäftsmodelle an Bedeutung, während nachhaltige Vorhaben deutlich leichter Zugang zu Kapital erhalten.

 

Das reduziert systemische Vorteile (z. B. Externalisierung von Kosten) stückweit, die konventionell wirtschaftende Unternehmen bisher hatten und regt ein nachhaltiges Wirtschaften an.

 

Die vorgestellten Gesetze regen Unternehmer:innen an, sich systematisch mit ihrer Nachhaltigkeits-Leistung auseinanderzusetzen und diese strategisch im Kerngeschäft, sowie in der Organisation zu verankern.

 

So wird ein emotional aufgeladenes und teilweise abstraktes Thema zu einem sehr konkreten Baustein – in allen Bereichen des Unternehmens. Das gelingt jedoch nur, wenn die Gesetze weniger als „Bürokratie-/Pflicht-Aufgabe“, sondern mehr als Gelegenheit für ein zukunftsfähiges Wirtschaften innerhalb planetarer und sozialer Grenzen gesehen werden.

 

Neben Gesetzen erleichtern Förderungen geplante Nachhaltigkeits-Projekte. Willst du wissen, wie Förderungen dich konkret bei Vorhaben unterstützen können?

 

Planst du weitere Schritte zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung?
Lasse dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!
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Pascal Höinghaus
Nachhaltigkeit & Digitalisierung

Tel: 030 40 72 74 72
Mail: pascal@vonwestfalen.de

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