Close

EmpCo & UWG 2026: Was Unternehmen jetzt bei Nachhaltigkeitskommunikation beachten müssen

Bild von Pascal
Pascal
Teaserbild: Frau mit Lupe untersucht Produkte im Supermarkt auf Logos und Labels.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Bewertung ist immer einzelfallabhängig und sollte durch qualifizierte Jurist:innen erfolgen. Bei Bedarf vermitteln wir gerne passende Kontakte.

 

Dieser Beitrag zeigt:

  • – warum die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung im UWG eine Marktreaktion auf Greenwashing sind,
  • – welche drei zentralen Bereiche Unternehmen künftig beachten müssen
  • – welche Risiken im Wettbewerbsrecht konkret bestehen
  • – und welche Chancen sich für Unternehmen mit substantieller Nachhaltigkeitsleistung ergeben,
  • – zudem teilen wir konkrete Praxiserfahrungen aus Beratungsprojekten und leiten daraus Learnings ab.
Warum wir einen Artikel über die EmpCo schreiben
In den vergangenen Jahren ist etwas passiert, das viele Unternehmen unterschätzt haben: Nachhaltigkeit ist vom Differenzierungsmerkmal zum Standardversprechen geworden mit Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Gleichzeitig entstanden immer mehr grüne Siegels, Labels und Logos.

Untersuchungen (z. B. vzbv (2023)) zeigen, dass ein Großteil der Menschen nicht weiß, welchem Siegel sie vertrauen können. Die Europäische Kommission weist seit Jahren darauf hin, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, Umweltclaims zu bewerten (European Commission, DG JUST, 2020: Study on environmental claims).

 

Das Ergebnis: Absolute Verwirrung und Skepsis gegenüber Umweltversprechen.

 

Genau hier setzt die EU-Richtlinie 2024/825, auch bekannt als EmpCo an (lang: Empowering Consumers Directive – also Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen). In Deutschland wird sie über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, also im Wettbewerbsrecht und gilt ab dem 27. September 2026.

 

In unserem Podcast haben wir die Hintergründe, politischen Ziele und strategischen Auswirkungen ausführlich diskutiert.

Warum EmpCo eine gute Nachricht ist

 

Was auf den ersten Blick ziemlich restriktiv wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine Stärkung nachhaltiger Märkte. Wenn Konsument:innen nicht mehr wissen, welchem Siegel sie vertrauen können, verlieren am Ende auch diejenigen Unternehmen, die tatsächlich viel investieren.

 

EmpCo verfolgt ein klares Ziel: Verbraucher:innen stärken und nachhaltigen Konsum ermöglichen – im Sinne von SDG 12.

 

Für Unternehmen mit echter Substanz bedeutet das weniger Wettbewerb durch oberflächliche Versprechen und mehr Differenzierung durch belastbare Leistung.

Drei zentrale Änderungen – was ist durch EmpCo neu?

 

Die Reform wirkt umfangreich. In der Praxis lassen sich die Änderungen auf drei zentrale Bereiche verdichten.

 

Hier ist wichtig zu erwähnen, dass die Kontrolle des neuen Wettbewerbsrechts nicht durch eine Aufsichtsbehörde durchgesetzt wird.  Die Durchsetzung erfolgt durch Abmahnungen von Wettbewerbern oder qualifizierten Verbänden. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, kann ein Verfahren vor Gericht folgen. Die Streitwerte und mögliche Sanktionen können hoch ausfallen. Zudem können Geschäftsführende unter Umständen persönlich haften.

 

1. Umweltbezogene Aussagen: Keine pauschalen Versprechen mehr


Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“ werden künftig besonders kritisch betrachtet.
Solche pauschalen Aussagen sind unzulässig, wenn sie nicht klar spezifiziert sind oder auf einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ nach anerkannten Standards beruhen (z. B. Blauer Engel oder EMAS).

 

Ebenso unzulässig sind Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass sie das gesamte Unternehmen oder Produkt betreffen, obwohl nur Teilaspekte gemeint sind. Ein gängiges Beispiel sind Aussagen über den Recyclinganteil, der sich in Wahrheit nur auf einen kleinen Teil der Verpackung bezieht.

 

Wer Umweltvorteile kommuniziert, muss sie belegen oder präzisieren.

 

2. Klimaneutralität & Zukunftsversprechen

 

Besonders einschneidend sind die Regeln zu Klimaneutralitätsaussagen. Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, die sich auf reine Kompensation (z. B. CO₂-Zertifikate) stützen, gelten künftig als unzulässig.

 

Auch Zukunftsversprechen wie „Net Zero 2030“, „Wir werden klimaneutral“, „Wir reduzieren 50 % Emissionen bis 2028“ sind nicht mehr frei verwendbar. Sie sind nur zulässig, wenn ein detaillierter Umsetzungsplan vorliegt, der messbare Ziele beinhaltet und öffentlich einsehbar ist sowie regelmäßig extern überprüft wird. Interne Absichtserklärungen reichen nicht mehr aus.

 

3. Nachhaltigkeitssiegel & umweltartig wirkende Logos

 

Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sind. Ein Zertifizierungssystem erfordert unter anderem transparente Kriterien, öffentliche Einsehbarkeit und eine unabhängige Drittprüfung.

 

Selbst entwickelte, marketinggetriebene Siegel und Labels sind damit hochriskant. Auch Logos mit grünen Blättern, Planeten sind – je nach Einzelfall – kritisch.

Praxiserfahrungen im Umgang mit EmpCo bei Unternehmen
Praxiserfahrungen im Umgang mit EmpCo bei Unternehmen In unseren Beratungsprojekten zeigt sich immer wieder, dass die Motivation meist ehrlich ist. Daher möchten wir ein paar Beispiele aus unserem Alltag und unsere Learnings schildern.

Fall 1: Gemeinwohlbilanzierendes Unternehmen (GWÖ)

 

Ein mittelständisches Unternehmen hatte erwartet, mit der Gemeinwohl-Bilanz bereits regulatorisch abgesichert zu sein. Die Organisation hatte viel investiert – Lieferkette, Sozialstandards, Transparenz.

 

Die entscheidende Frage lautete jedoch: Welche konkreten Aussagen lassen sich aus der GWÖ-Bilanz rechtssicher ableiten? Die EmpCo-Konformität einzelner Nachhaltigkeitssiegel ist noch nicht abschließend geklärt, insbesondere in diesem Fall.

 

Unsere Lösung war eine Präzisierung: Absolute Aussagen wurden eingegrenzt. Reichweiten klar definiert („bezogen auf…“, „im Rahmen unserer Lieferkette…“). Einzelne pauschale Claims wurden entfernt.

 

Fall 2: Tech-Unternehmen mit Nachhaltigkeitspositionierung

 

Ein Tech-Unternehmen positionierte sich als besonders ressourcenschonend. Die Substanz war vorhanden, doch die Kommunikation war teilweise zu absolut. Statt Claims zu reduzieren, entschied sich das Unternehmen für eine stärkere Verankerung der B-Corp-Zertifizierung mit externer Auditierung und eine Präzisierung der umweltbezogenen Aussagen.

 

Gute Standards können dabei helfen, die eigene Umweltleistung besser zu erklären.

 

Fall 3: Startup mit eigenem Nachhaltigkeitssiegel

 

Ein junges Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitsumfeld plante, Organisationen anhand definierter Kriterien zu bewerten und mit eigenen Siegeln auszuzeichnen. Die Idee war es, Transparenz zu schaffen und Orientierung im Markt zu bieten.

 

Im Laufe der Analyse wurde jedoch deutlich, dass ein eigenes Nachhaltigkeitssiegel unter den neuen regulatorischen Anforderungen nur dann tragfähig wäre, wenn ein vollständiges Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung, transparenter Methodik und klar geregelten Nutzungsbedingungen etabliert wird. Das ist organisatorisch und finanziell deutlich anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick erscheint.

 

Parallel dazu zeigte eine Marktbefragung, dass potenzielle Kund:innen weniger ein weiteres Siegel wünschten, sondern vor allem messbare Vorteile im eigenen Betrieb, wenn sie sich systematisch mit ihrer eigenen Nachhaltigkeit befassen.

 

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus diesem Fall war, dass nicht jede Form von Impact ein Siegel benötigt.

 

Was wir aus diesen und weiteren Projekten über die EmpCo gelernt haben

 

1⃣ Viele betroffene Unternehmen wissen noch nicht, dass EmpCo sie betrifft.

2⃣ Widerstand könnte auftreten, gerade in der Frage, ob man überhaupt betroffen ist und ob eine gute Intention nicht ausreicht.

3⃣ Aufwand und zeitlicher Vorlauf werden unterschätzt.

4⃣ Wer den Grund hinter EmpCo versteht, sollte Greenhushing unbedingt vermeiden.

 

Und vielleicht am wichtigsten: Optimismus ist (trotzdem) angebracht. Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernsthaft betreiben, werden langfristig profitieren.

Fazit: Mit EmpCo von Vertrauen zu Transparenz

 

Man stelle sich einen Supermarkt vor, in dem Nachhaltigkeitssiegel nachvollziehbar erklären, wofür sie stehen: Kriterien sind transparent, Prüfmechanismen verständlich, Umweltversprechen überprüfbar. Genau auf eine solches Bild zielt EmpCo – beziehungsweise die Umsetzung im UWG – ab.

 

EmpCo ist eine Antwort auf einen Markt, in dem zu viele Versprechen zu wenig Orientierung geschaffen haben und daher eine Chance für mehr echte Transformation.

 

Für Unternehmen bedeutet das einen strukturellen Wandel, denn es geht um Transparenz statt Vertrauen. Wenn pauschale und unbelegte Aussagen verschwinden, werden substanzielle Umweltleistungen sichtbarer. Eine solche Entwicklung ist keine Bedrohung, sondern Chance.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitskommunikation belastbar, transparent und zukunftsfähig aufzustellen.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

FAQ zu EmpCo

Die Änderungen greifen ab dem 27. September 2026. Unternehmen sollten jedoch deutlich früher mit der internen Prüfung beginnen, da Anpassungen in Marketing, Verpackung, Website-Struktur und Governance Zeit benötigen.

Im Wettbewerbsrecht drohen insbesondere: Abmahnkosten, Unterlassungserklärungen, gerichtliche Verfahren und Reputationsschäden.

 

In gravierenden Fällen können Bußgelder verhängt werden, die sich am Jahresumsatz orientieren (bis zu mehreren Prozent).

Nein. Das Wettbewerbsrecht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine und mittlere Unternehmen können abgemahnt werden.

 

In der Praxis sind KMU teilweise sogar besonders exponiert, da strukturierte Compliance- oder Rechtsprüfungsprozesse weniger stark ausgeprägt sind und regulatorische Änderungen nicht immer frühzeitig erkannt werden.

EmpCo zielt primär auf B2C ab, da es um den Schutz von Verbraucherinteressen geht. In der Praxis kann die Regulierung jedoch auch das B2B-Geschäft mittelbar betreffen – etwa wenn umweltbezogene Aussagen von Geschäftskund:innen übernommen oder in der Endkundenkommunikation weiterverwendet werden.

 

Zudem sind viele B2B-Unternehmen öffentlich sichtbar und damit potenziell wettbewerbsrechtlich angreifbar.

Nicht zwingend. Ein vollständiger Rückzug („Greenhushing“) kann strategisch problematisch sein, insbesondere wenn tatsächliche Umweltleistungen bestehen. Sinnvoller ist es in der Regel, Aussagen strukturiert zu identifizieren, zu bewerten und zu präzisieren.

Nein, nicht automatisch. Zertifizierungs- und Managementsysteme können eine solide Grundlage für Nachhaltigkeitskommunikation bieten. Allerdings sind zwei Ebenen zu unterscheiden:

 

  1. 1. Systemebene: Nach EmpCo dürfen Nachhaltigkeitssiegel nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das bestimmte Anforderungen erfüllt (z. B. transparente Kriterien, unabhängige Drittprüfung). In der Praxis ist derzeit nicht abschließend geklärt, inwieweit bestehende Systeme diese Anforderungen im Detail erfüllen. Es empfiehlt sich daher, den Umgang des jeweiligen Zertifizierungsanbieters mit den neuen EmpCo-Vorgaben aktiv zu klären.
  2.  
  3. 2. Aussageebene: Unabhängig davon erlauben Zertifizierungen nicht automatisch die Verwendung bestimmter umweltbezogener Aussagen. Jede konkrete Werbeaussage muss weiterhin eigenständig geprüft werden. Eine Zertifizierung ersetzt daher nicht die Einzelfallprüfung der Kommunikation.

Weitere Beiträge