Die Finanzverwaltung verlangt die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme über ELSTER, um die Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit von Kassensystemen zu gewährleisten. Die Hauptgründe dafür sind:
▶️ 1. Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Manipulationen: Elektronische Kassensysteme können theoretisch nachträglich manipuliert werden (z. B. durch das nachträgliche Löschen von Umsätzen). Durch die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Meldepflicht über ELSTER soll sichergestellt werden, dass alle Kassensysteme registriert, überprüfbar und vor Manipulation geschützt sind.
▶️ 2. Zentrale Erfassung und Kontrolle durch die Finanzämter. Die Finanzverwaltung kann schneller erkennen, welche Kassensysteme in einem Unternehmen im Einsatz sind. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen können die Daten aus den Systemen abgeglichen werden.
▶️ 3. Erleichterung von Kassennachschauen (§ 146b AO). Durch die zentrale Erfassung können die Finanzbehörden unangekündigte Kassennachschauen effizienter durchführen. Falls ein Kassensystem nicht gemeldet oder nicht gesetzeskonform ist, kann dies zu Strafen bis zu 25.000 € führen.
▶️ 4. Einhaltung der GoBD. Die Finanzverwaltung will sicherstellen, dass alle Unternehmen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) einhalten. Durch die Meldepflicht und die TSE können Unternehmen nachweisen, dass ihre Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
▶️ 5. Digitalisierung und Automatisierung der Steuerprüfung. Durch die elektronische Erfassung der Kassensysteme über ELSTER kann die Finanzverwaltung Daten automatisiert analysieren. Zukünftig könnten durch Datenabgleiche und KI-gestützte Prüfungen Unregelmäßigkeiten schneller erkannt werden.