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Gesetze zu Nachhaltigkeit – Papiertiger oder Chance? [Update 2025 inkl. Omnibus & Plänen neuer Regierung]

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Pascal
Gesetze zu Nachhaltigkeit

Die Gesetze zur Nachhaltigkeit in Unternehmen werden immer umfangreicher und betreffen zunehmend mehr Unternehmen.

 

Dabei verschärft sich nicht nur die Lage in Großunternehmen und Konzernen, sondern auch zunehmend im Mittelstand und Startup-Sektor, da Anforderungen zunehmend durchgereicht werden und damit auch „kleinere“ betreffen.

 

Inwiefern betrifft das dich konkret als Unternehmer*in? Wir haben die wesentlichen Gesetze mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in möglichst nicht-juristischer Sprache zusammengefasst.

Vorab: Gesetze auf deutscher vs. europäischer Ebene

 

Wichtig ist bei den Gesetzen zur Nachhaltigkeit zu beachten, dass es unterschiedliche Ebenen gibt. 

 

Europäische Union: Basierend unter anderem auf dem European Green Deal werden auf EU-Ebene Richtlinien verabschiedet, die wiederum in national geltendes Recht umgesetzt werden müssen. Verordnungen, wie die EU-Taxonomie, gelten unmittelbar EU-weit. CSRD, CSDD, Taxonomie und EU-ETS (siehe unten) entspringen dem European Green Deal.

 

Deutschland: Im Kontext der 17 Ziele für nachhatlige Entwicklung wurde eine deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mit entsprechenden Zielen erstellt. Als Mitgliedsstaat der EU müssen in Deutschland entsprechende Verordnungen direkt eingehalten und Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Um diese Ebenen gut unterscheiden zu können, haben wir die wichtigsten Gesetze daher in zwei Listen unterteilt.

Europäische Union

🔎 Worum geht es? Das Omnibus-Paket zielt darauf ab, die Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und zu konsolidieren, insbesondere in Bezug auf die CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie.

 

Hier handelt es sich also um mehrere Gesetzesvorschläge, die in einem „Omnibus-Paket“ zusammen gefasst werden (siehe Link unten). Es wird eine Reduzierung der Berichtspflichten um 25% für alle Unternehmen und 35% für KMUs angestrebt.

 

Die Vorschläge sind bereits von der EU-Kommision veröffentlicht worden, jedoch noch nicht verabschiedet. Sie sind also noch nicht rechtskräftig. Weitere Aktualisierungen folgen hier.

 

🔎 In welchem größeren Rahmen ist es eingeordnet? European Green Deal, wobei umstritten ist, ob Omnibus dazu förderlich ist oder das Gegenteil erwirkt.

🔎 Worum geht es? Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen.

 

Der Kreis berichtspflichtiger wird Unternehmen in den kommenden Jahren erweitert, zum anderen sind die Anforderung zur Nachhaltigkeit wesentlich höher geworden (z. B. durch externe Prüfung – wenn auch nur mit begrenzter Sicherheit, doppelte Wesentlichkeit).

 

🔎 Aktueller Stand durch Omnibus? Die CSRD wird durch die Omnibus-Pakete im Vergleich zur ursprünglichen Richtlinie voraussichtlich massiv verändert. Der Betroffenenkreis wird deutlich reduziert (80 % weniger!!!) – zukünftig werde kleine und mittlere Unternehmen weniger (indirekt) betroffen sein, zunächst erwartet war. 

 

❓ Wer ist wann von der CSRD (nach Omnibus-Entwurf) betroffen? Seit dem 1.1.2024 (erster Bericht im Jahr 2025) waren zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute).

➡️ Seit 2025 (erster Bericht im Jahr 2026) werden (sofern der Omnibus-Entwurf so bleibt) auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >1000 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme. (Anmerkung: Ursprünglich nach CSRD waren 250 Mitarbeitende ein Schwellenwert, dieser wird nun vrstl. erhöht)

 

➡️ Alle alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen werden nun 2 Jahre Aufschub erhalten, bis sie betroffen sein werden.

 

Nicht direkt betroffene KMU können mit dem VSME-Standard wahlweise freiwillig berichten und gleichzeitig Anfragen größerer berichtspflichtiger Kund*innen gleichzeitig beantworten.



✅  Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.

 

⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kom­men Unter­neh­men ihrer Berichts­pflicht nicht nach, dro­hen Buß­gel­der von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro. Wer heute noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:

 

➡️  Auch wer erst in ein paar Jahren berichtspflichtig sein wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.

 

➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.

🔎 Worum geht es? Ein europäisches Lieferkettengesetz, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist noch nicht final beschlossen und war gleichzeitig sehr ambitioniert formuliert (z. B. in Bezug auf Haftbarkeit).

 

Gleichzeitig schwächt das Omnibus-Paket auch die Anforderungen der CSDDD wiederum massiv ab und die weitere Entwicklung des CSDDD ist noch nicht abschließend absehbar ist.

 

❓ Wer ist betroffen? Siehe CSRD.

 

❓ Ich bin kleiner – kann ich indirekt betroffen sein? Ja – und nein! Grundsätzlich können auch nicht-berichtspflichtige KMU verpflichtet sein, als Teil der Lieferkette Anforderungen nachzukommen. Sie müssen sich selber mit ihren Sorgfaltspflichten auseinandersetzen, um diese nachweisen zu können. Gleichzeitig soll das Omnibus-Paket einen Trickle-Down-Effekt auf KMU verhindern. 

Gleichzeitig gehen wir aufgrund der stark steigenden Anforderungen anderer Stakeholder (insb. Kreditinstitute) dennoch davon aus, dass der Erwartungsdruck zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten dennoch weiter steigen wird.

 🔎 Worum geht es? Aktuell ist der Spielraum für Greenwashing besonders bei Finanzprodukten sehr groß. Die EU-Taxonomie soll dieses Problem angehen, indem Produkte und Dienstleistungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um als „nachhaltig“ zu gelten, indem sie ein erklärtes Umweltziel unterstützen (z. B. Klimaschutz, weitere siehe Katalog) und keinem übrigen Ziel schaden. In Form einer nichtfinanziellen Erklärung muss das betroffene Unternehmen die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialbelange darlegen.

 

❓ Wer ist betroffen? Nach dem Omnibus-Paket nur noch Unternehmen mit einem Umsatz von >450 Mio. € und >1000 Beschäftigten. Für alle Unternehmen darunter –> freiwillig.

 

Was heißt das für kleinere Unternehmen?

 

⚠️ Zuletzt haben wir zunehmend beobachtet, dass der Zugang zu Kapital und guten Versicherungskonditionen durch Kreditinstitute an die Nachhaltigkeitsleistung (auch von kleinen Unternehmen) geknüpft worden ist. Schließlich müssen Kreditinstitute Rechenschaft gegenüber Stakeholdern ablegen, wem sie Zugang zu Kapital geben.

 

⚠️ Inwiefern dieser Trend durch Freiwilligkeit anhält (da die gesetzliche Notwendigkeit fast vollständig entfallen ist) wird sich zeigen.

🔎 Worum geht es? Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist ein zentrales Instrument der EU zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es funktioniert nach dem „Cap-and-Trade“-Prinzip. Eine Obergrenze („Cap“) für Gesamtemissionen wird festgelegt und schrittweise gesenkt. Unternehmen müssen für jede Tonne CO2-Äquivalent, die sie ausstoßen, ein Zertifikat vorweisen. Zertifikate können gehandelt werden, wodurch ein Marktpreis für CO2-Emissionen entsteht. 

 

Ziel ist es, Emissionen dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist, und Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu schaffen.

 

❓ Wer ist betroffen? Das EU-ETS deckt etwa 45% der Treibhausgasemissionen in der EU ab. Betroffen sind:

– Energieerzeuger (Strom und Wärme aus fossilen Brennstoffen)

– Energieintensive Industriebetriebe (z.B. Stahlwerke, Raffinerien, Zementwerke)

– Luftfahrt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und seit 2024 auch der Seeverkehr

❓Wie geht es weiter? Die EU plant, das System weiter auszubauen und zu verschärfen: Schrittweise Ausweitung auf alle Emissionen. Kontinuierliche Senkung der Emissionsobergrenze bis 2050 auf Null. Integration des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) für Wärme und Verkehr in das EU-ETS.

 

🔄  Das EU-ETS bleibt ein Schlüsselinstrument zur Erreichung der EU-Klimaziele, insbesondere der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030.

Deutschland

🔎 Worum geht es? Große Unternehmen in Deutschland sind bereits seit längerem dazu verpflichtet, ihre Nach­hal­tig­keitsleistung zu messen und zu dokumentieren (vgl. §§ 289b–289e HGB). 

 

🔎 Woher kommt die CSR-Richtlinie? Aus der Non-Financial Reporting Directive, NFRD v0n 2014.

 

❓ Wer ist wann betroffen? Seit dem 1.1.2024 (erster Bericht im Jahr 2025) waren zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute). Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird nun stark erweitert.

➡️ Zur weiteren Betroffenheit siehe CSRD.

 

Nicht direkt betroffene KMU sind zunehmend indirekt betroffen, da sie z. B. als Zulieferer die Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen erfüllen müssen.



✅ Wir empfehlen auch Unternehmen unterhalb der aktuell geltenden Schwelle, freiwillig Bericht zu erstatten: Kund*innen, Lieferant*innen und Kreditinstitute fordern zunehmend fundierte Informationen zur Nachhaltigkeit in Unternehmen.

 

✅ Besonders für nicht berichtspflichtige Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht also (noch) ein echter Wettbewerbsvorteil.

 

➡️ Hier geht es zu unserer Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts mit Formulierungshilfen

 

⭕ Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht der Berichtspflicht nachkommt? Kom­men Unter­neh­men ihrer Berichts­pflicht nicht nach, dro­hen Buß­gel­der von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro. Wer heute noch unterhalb der Berichtsschwelle liegt, sollte sich aus zwei Gründen dennoch mit den Anforderungen der Berichtspflicht auseinandersetzen:

 

➡️  Auch wer erst in ein paar Jahren berichtspflichtig sein wird, sollte jetzt damit anfangen, da die Anforderung durchaus komplex sind.

 

➡️ Dein (noch) nicht-berichtspflichtiges Unternehmen beliefert ein berichtspflichtiges Unternehmen? Stelle sicher, welche Anforderungen du heute und in Zukunft erfüllen musst, um die Zusammenarbeit zu sichern.

🔎 Worum geht es? Das Lieferkettengesetz fordert seit 2023 deutlich mehr Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten – sozial wie ökologisch. Das LkSG definiert konkrete Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Lieferkettenmanagement von Unternehmen.

 

🔎 Woher kommt das LKSG? Das LkSG basiert auf den 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie auf dem nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).

 

❓ Wer ist betroffen? Seit 2024 greift das LKSG bereits bei >1.000 Beschäftigten. Der erste Bericht muss zu Ende 2025 eingereicht werden.

 

❓ Ich bin kleiner – kann ich indirekt betroffen sein? Ja! Auch nicht-berichtspflichtige KMU können verpflichtet sein, als Teil der Lieferkette Anforderungen nachzukommen. Sie müssen sich selber mit ihren Sorgfaltspflichten auseinandersetzen, um diese nachweisen zu können. Einige „plötzlich indirekt betroffene Unternehmen“ hatten bereits das Nachsehen und sind damit in die Schlagzeilen von Wirtschaftsmagazinen geraten.

 

Also: Was du heute kannst besorgen… Bringe also unbedingt mögliche Anforderungen deiner berichtspflichtigen Kund*innen bereits heute in Erfahrung.

 

⭕ Was passiert ohne Lieferkettenmanagement? Bei Verstößen gegen das LkSG können Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängt werden. Viel drastischer sind jedoch Reputationsrisiken, die gegenüber Stakeholdern (Kund*innen, Kreditinstitute, öffentliche Vergabestellen) entstehen können.

 

❓ Wie geht es weiter? Siehe auf EU-Ebene mehr zu CSDDD. Mit der Bildung der schwarz-rot geführten Regierung ist die Abschaffung des LKSG im Koalitionsvertrag geplant. Aktualisierungen folgen.

 

Gleichzeitig gehen wir aufgrund der stark steigenden Anforderungen anderer Stakeholder (insb. Kreditinstitute) dennoch davon aus, dass der Erwartungsdruck zu nachvollziehbaren und fairen Lieferketten dennoch weiter steigen wird.

🔎 Worum geht es? CO2-Emissionen aus verbrannten fossilen Materialen stellen den größten Treiber des Klimawandels dar. Die Folgeschäden fossiler Brennstoffe werden nun zunehmend eingepreist und beispielsweise in die Investition in klimaschonende Aktivitäten (z. B. Solarparks) umgeleitet. Damit werden fossile Geschäftsmodelle zunehmend unrentabler und gleichzeitig der Umstieg auf nachhaltigere Alternativen wirtschaftlich immer attraktiver.

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) besteuert emittiertes CO2 aus fossilen Materialien aktuell (2025) mit 55 € / Tonne. Das BEHG ist als nationales Emissionshandelssystem (nEHS) wie ein ergänzendes System zum europäischen Emissionshandel (siehe oben) zu betrachten.

 

🔎 Woher kommt das BEHG? Das BEHG basiert auf den Klimaschutzzielen Deutschlands. Es ist ein eigenständiges Gesetz, das parallel zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) entwickelt wurde.

 

❓ Wer ist betroffen? In erster Linie wird die CO2-Steuer in den Sektoren Verkehr (z. B. Benzin/Diesel) und Wärme (z. B. Heizöl) entrichtet. Dafür werden die sog. Inverkehrbringer (z. B. Ölkonzerne) mit den festgelegten Preisen besteuert, die diese weiter durchreichen (bis zu den Endverbraucher*innen an der Tankstelle).

 

Die Besteuerung wirkt sich zunehmend bemerkbar auf Heiz- und Kraftstoffpreise aus und sorgt für einen Lenkungseffekt – der Energieeffizienz, -beschaffung und Mobilität (z. B. Fuhrpark) zu einer ganz greifbaren wirtschaftlichen Frage in Unternehmen macht. Kurz gesagt: Fossile Brennstoffe zu verbrennen wird immer teurer!

 

❓Wie geht es weiter? Es wird angestrebt, das BEHG langfristig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren, um einen einheitlichen CO2-Preis in Europa zu schaffen. Ab 2027 bildet sich der CO2 Preis EU-weit für die Sektoren Wärme und Verkehr durch einen freien Emissionshandel auf der Börse. Die Preisentwicklung ab diesem Punkt ist schwer voraussehbar und könnte unter Umständen sogar bis auf 200 € / Tonne steigen (vgl. Agora Energiewende).

 

🔄 Offen ist noch, ob oder wann sich der CO2-Preis auf weitere Sektoren ausweiten wird. In jedem Fall ist also bereits heute lohnenswert, sich mit dem geschäftlichen CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen sowie fossile Abhängigkeiten im Geschäftsmodell zu prüfen.

Darüber hinaus kommen viele weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen hinzu, die den Rahmen dieses Blogartikels sprengen würden, wie z. B. das Energieeffizienzgesetz oder Anpassungen des Mindestlohns (12,82 € in 2025). Doch nun zum Fazit:

 

Gesetze zur Nachhaltigkeit – zahnloser Papiertiger oder Chance?

 

Welche Wirkung die Gesetze im Gesamten haben, lässt sich nicht absolut beantworten, weshalb wir diesen Abschnitt ausdrücklich als Meinung kennzeichnen.


Wie streng sollten Gesetze zur Nachhaltigkeit sein?

 

Wir finden, dass viele Gesetze zur Nachhaltigkeit berechtigterweise in ihrer Ausführung als löchrig oder nicht wirkungsvoll kritisiert werden (z. B. fehlende Haftung in Lieferketten) und können gleichzeitig Bedenken zu Bürokratie-Aufwänden nachvollziehen, die durch diese Gesetze entstehen.

 

Wir sind uns der gesellschaftlichen Diskurse bewusst, die durch diese Veränderungen ausgelöst werden, wie u. a. Fragen zur sozialen Gerechtigkeit bei der CO2-Steuer, der in aktueller Form (etwa durch das Ausbleiben des Klimagelds) nicht ausreichend nachgekommen wird.

 

Können Gesetze zur Nachhaltigkeit vielleicht eine Chance sein?

 

Eines ist sicher: Die steigenden Anforderungen durch Gesetze zur Nachhaltigkeit sollten als Chance für ein zukunfsfähiges, resilientes und regeneratives Wirtschaften gesehen werden!

 

Die Lenkungswirkung dieser Gesetze ist mit Blick auf die kommenden Jahre nicht zu unterschätzen: So gewinnen z. B. CO₂-arme Geschäftsmodelle an Bedeutung, während nachhaltige Vorhaben deutlich leichter Zugang zu Kapital erhalten.

 

Das reduziert systemische Vorteile (z. B. Externalisierung von Kosten) stückweit, die konventionell wirtschaftende Unternehmen bisher hatten und regt ein nachhaltiges Wirtschaften an.

 

Gleichzeitig vermissen wir gerade mit dem Omnibus-Paket ausreichende Konsequenz seitens der Gesetzgebung, verlässliche und ausreichende Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen.

 

Gerade KMU sind damit wieder stärker am Zug, Eigenverantwortung in ihrer Nachhaltigkeit zu zeigen. Was bleibt: Wer sich zukunftsfähig durch Nachhaltigkeit im Kerngeschäft, sowie in der Organisation aufstellt, wird langfristig davon profitieren.

 

Eine Einladung an alle „Überzeugungstäter*innen“

 

Gerade jetzt ist die Zeit, Gesetze zur Nachhaltigkeit nicht als Papiertiger anzusehen, sondern anzupacken – für ein zukunftsfähiges Wirtschaften innerhalb planetarer und sozialer Grenzen. Gehen wir es an!

 

Neben Gesetzen erleichtern Förderungen geplante Nachhaltigkeits-Projekte. Willst du wissen, wie Förderungen dich konkret bei Vorhaben unterstützen können?

 

Planst du weitere Schritte zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung?
Lasse dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!
Von Westfalen Team Pascal Hoeinghaus 5
Pascal Höinghaus
Nachhaltigkeit & Digitalisierung

Tel: 030 40 72 74 72
Mail: pascal@vonwestfalen.de

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