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Nachhaltige Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter & Steuer-Tipps [Update 2023]

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Sandra Weith-Höinghaus
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Lasst uns froh und grüner sein! Merry green Christmas, aber wie?

 

🎁 Nikolaustag, Weihnachten – die Festtage stehen vor der Tür! Vielleicht fragst du dich, welche (nachhaltigen) Weihnachtsgeschenke für Kunden und Mitarbeiter dieses Jahr in Frage kommen?

 

Amazon Marketplace und viele andere Gutscheine (überwiegend alle Portale für Gutscheine an Privatpersonen) sind steuerlich nicht mehr absetzbar – und aus nachhaltigen und ethischen Gründen auch nicht mehr die 1. Wahl. Wenn du echtes Employer-Branding und nachhaltige Kundenbindung willst, dann mach doch grün!

 

Aus unseren vergangenen Webinaren fassen wir hier zusammen, worauf steuerlich zu achten ist und welche Möglichkeiten es gibt, um nachhaltiger zu schenken.

 

1. Monatliche Sachbezüge mit 50 € Betrag

 

💳 Du kannst deinem Team jeden Monat bis zu 50 € brutto zusätzlich zum Arbeitslohn zukommen lassen – hierfür kannst du am besten die GuudCard nutzen.

 

Die GuudCard ist eine Sachbezugskarte, mit der Mitarbeitende an vielen nachhaltigen Orten konsumieren können, z. B. örtliche Bioläden, Cafes oder Restaurants, Fahrradwerkstätten, öffentliche Verkehrsmittel und vieles mehr.

 

Wenn du bisher noch keine Sachbezugskarte oder andere regelmäßige Sachbezugsmöglichkeiten nutzt, hast du die Möglichkeit, diese 50 € im Rahmen eines Weihnachtsgeschenks zu nutzen.

⚠️ Wichtig: Eine Kombination aus monatlicher Sachbezugskarte und zusätzlichem Weihnachtsgeschenk geht nicht! Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten.

2. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter bis 60 € brutto


🎉 Du kannst eine Weihnachtsfeier veranstalten und dabei bis zu 110 € brutto pro Person ausgeben – hierin kann auch ein Weihnachtsgeschenk enthalten sein. Dieser Betrag wird sich ab 2024 auf 150 € erhöhen.

 

⚠️  Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf jedoch das Geschenk nicht mehr als 60 € brutto von den 110 € betragen. Bitte beachte: Dieses gilt NUR in Verbindung mit einer Weihnachtsfeier. Ohne Feier gibt es nur die Möglichkeit des 50 € – Betrages (siehe oben).

 

💸 Die Weihnachtsfeier wird teurer als geplant? Das ist nicht schlimm, denn die 110 € können auch überschritten werden. Der über 110 € hinausgehende Betrag muss dann vom Unternehmen pauschal mit 25% versteuert werden – die Steuer ist eine Betriebsausgabe, wie auch die gesamte Feier.

 

Ein Beispiel: Die Feier kostet 150 € pro Person, dann zieht ihr den Freibetrag von 110 € ab und versteuert noch 40 € pro Person pauschal.

Exkurs: Was ist eine Weihnachtsfeier?
Zur Weihnachtsfeier gehören Ausgaben für Essen und Getränke sowie Eintrittsgelder oder Mieten für Räume, Gagen für Musiker*innen etc..  Eine Weihnachtsfeier kann auch im Büro stattfinden - mit Essen vom Catering oder Lieferdienst.

💻 Ebenso ist eine virtuelle Weihnachtsfeier auch eine Weihnachtsfeier. Du solltest die Feier mit Belegen oder Einladungen/Programm der Feier dokumentieren  und die teilnehmenden Personen aufzeichnen, egal, um welche Art von Weihnachtsfeier es sich handelt.

 

📋 Die Buchführungsabteilung oder Steuerkanzlei benötigt die Liste der Teilnehmer*innen für die Buchführung. Reiche die Liste zusammen mit den Belegen für die Feier ein. Eine Feier kannst du zweimal im Jahr veranstalten (z. B. Sommerfest und Weihnachtsfeier). 

 

3. Steuerfreie Geschenke aus persönlichem Anlass

 

🎁 Geschenke aus persönlichem Anlass (wie Geburtstag, Taufe oder Hochzeit, aber auch Jubiläum) können pro Anlass/Person bis zu 60 € brutto betragen. Diese Grenze gilt aber nicht für Weihnachten, da dieses kein persönlicher Anlass ist.

 

Reiche auch hier der Steuerkanzlei den Beleg für das Geschenk ein und vermerke auf dem Beleg, für wen das Geschenk war und welcher Anlass vorlag.

 

Was passiert, wenn ich die Grenzen nicht beachte?

 

❗ Wenn du die Grenzen nicht beachtest und z. B. ein Weihnachts- oder Geburtstags-Geschenk im Wert von 100 € gibst, musst du 30 % pauschale Geschenkesteuer abführen. Nur so müssen die Arbeitnehmenden das Geschenk nicht versteuern und sparen Steuer- und Sozialabgaben.

 

4. Nachhaltige Geschenkideen oder vielleicht doch ein Guudschein?

 

🎁 Hier kann man sich austoben: Geschenke sind möglich in Form von Büchern, Geschenkekörben mit Leckereien oder Kosmetika aus dem Biomarkt. Auch Gutscheine sind mögliche Geschenke, wenn sie die Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) beachten – wie der Guudschein. Dieser unterliegt den Regelungen des ZAG und ist damit als Betriebsausgabe abzugsfähig.

 

✉️ Der Guudschein kann bei zahlreichen nachhaltigen Shops aus den Bereichen Lebensmittel, Kleidung, Accessoires, Wohnen und Naturkosmetik eingelöst werden.

 

Mit dabei sind tolle Konzepte wie z. B. unperfekte Produkte von Mit Ecken und Kanten oder Mode zum Leihen von UNOWN.

⚠️  Wichtig: Auch hier nicht vergessen, eine Liste der Mitarbeitenden zu führen, an die die Gutscheine ausgegeben worden sind sowie die Höhe der Ausgaben.

5. Und was ist mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen?

 

🎄 Ihnen kannst du ebenfalls Geschenke zukommen lassen. Auch hier musst du Betragsgrenzen pro Person einhalten. Bis Ende 2023 sind es 35 € netto. Bei bestimmten Unternehmen, die keine Vorsteuer abziehen können, gilt der Betrag als Bruttobetrag.

 

↗️ Ab 2024 wird dieser Betrag voraussichtlich auf 50 € angehoben. Dieser Betrag gilt als jährlicher Maximalbetrag. Wenn du also mehr als ein Geschenk im Jahr geben möchtest, musst du alle Geschenke zusammenrechnen und die Grenzen einhalten.

 

Ab dem nächsten Jahr wäre somit pro Kund*in 2 x 25 EUR netto möglich ohne weitere Steuerfolgen. Es gibt keine Vorgaben, was zu schenken ist. Aber ein sorgfältig ausgesuchtes und nachhaltiges kleines Geschenk erfreut sicher die meisten. Auch hier musst du auf dem Beleg aufzeichnen, für wen das Geschenk war.

 

Was wenn das Geschenk teurer war als die Maximalbeträge?

 

Dann musst du prüfen, ob der*die Kund*in das Geschenk nur betrieblich verwenden konnte. Dieses dürfte sehr selten vorkommen und sollte mit der Steuerkanzlei abgestimmt werden. Ansonsten werden auch hier pauschale Steuern auf das Geschenk fällig, die du dann für die Beschenkten übernehmen kannst.

 

Was ist mit Streugeschenken?

 

📅🖊🗒 Viele Unternehmen verteilen an Weihnachten sog. Streugeschenke. Hierbei handelt es sich um Kleinartikel, die nicht einzeln aufgezeichnet werden müssen. Der Wert von 10 € pro Artikel darf dabei nicht überschritten werden. Typischerweise sind das Kalender, Kugelschreiber, Visitenkartenmäppchen, USB Sticks.

 

🚮 Beachte aber im Sinne der Nachhaltigkeit, dass viele Menschen aufgrund der Digitalisierung solche früher üblichen Geschenke heute nicht mehr brauchen (Termine verwaltet das Iphone statt des Kalenders, Kugelschreiber sind im Überfluss da, Visitenkarten sind digital, Clouds statt USB Stick etc.).  

 

Also, du siehst, auch hier musst du überlegen, was wirklich sinnvoll ist und ankommt. Unter dem Stichwort in Ecosia: „Nachhaltige Geschenke für Kund*innen“ findest du eine große Auswahl an Angeboten. Wir haben noch eine andere Idee für dich:

 

Spende als Geschenk

 

💝 In den letzten Jahren haben wir viele Unternehmen kennengelernt, die ihren Kund*innen und Geschäftspartner*innen mit einer netten E-Mail frohe Weihnachten wünschten und Ihnen mitteilten, dass sie sich dazu entschlossen hatten, dieses Jahr keine Geschenke zu verteilen und stattdessen den Betrag von X € an ein soziales oder ökologisches Projekt gespendet hatten.

 

💡 Wir finden, das sind tolle Vorbilder und werden uns hier auch anschließen.

 

 

Weitere Tipps zu Employer-Branding und Personalthemen findest du auf unserem Blog. Mit dabei:

– Personalmanagement – mit Nachhaltigkeit zum Erfolg (Gastbeitrag)

– Fünf anregende Maßnahmen für attraktive Arbeitgeber & nachhaltige Unternehmen

– Klimaneutralität als Mitarbeiter*innen Benefit (Gastbeitrag)


🎄Viel Freude beim nachhaltigen Verschenken!

Möchtest du Nachhaltigkeit in deinem Unternehmen über Weihnachtsgeschenke hinaus umsetzen?

Lass dich von uns bei einer kostenlosen Erstberatung informieren!

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