💻 Ebenso ist eine virtuelle Weihnachtsfeier auch eine Weihnachtsfeier. Du solltest die Feier mit Belegen oder Einladungen/Programm der Feier dokumentieren und die teilnehmenden Personen aufzeichnen, egal, um welche Art von Weihnachtsfeier es sich handelt.
📋 Die Buchführungsabteilung oder Steuerkanzlei benötigt die Liste der Teilnehmer*innen für die Buchführung. Reiche die Liste zusammen mit den Belegen für die Feier ein. Eine Feier kannst du zweimal im Jahr veranstalten (z. B. Sommerfest und Weihnachtsfeier).
3. Steuerfreie Geschenke aus persönlichem Anlass
🎁 Geschenke aus persönlichem Anlass (wie Geburtstag, Taufe oder Hochzeit, aber auch Jubiläum) können pro Anlass/Person bis zu 60 € brutto betragen. Diese Grenze gilt aber nicht für Weihnachten, da dieses kein persönlicher Anlass ist.
Reiche auch hier der Steuerkanzlei den Beleg für das Geschenk ein und vermerke auf dem Beleg, für wen das Geschenk war und welcher Anlass vorlag.
Was passiert, wenn ich die Grenzen nicht beachte?
❗ Wenn du die Grenzen nicht beachtest und z. B. ein Weihnachts- oder Geburtstags-Geschenk im Wert von 100 € gibst, musst du 30 % pauschale Geschenkesteuer abführen. Nur so müssen die Arbeitnehmenden das Geschenk nicht versteuern und sparen Steuer- und Sozialabgaben.
4. Nachhaltige Geschenkideen oder vielleicht doch ein Guudschein?
🎁 Hier kann man sich austoben: Geschenke sind möglich in Form von Büchern, Geschenkekörben mit Leckereien oder Kosmetika aus dem Biomarkt. Auch Gutscheine sind mögliche Geschenke, wenn sie die Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) beachten – wie der Guudschein. Dieser unterliegt den Regelungen des ZAG und ist damit als Betriebsausgabe abzugsfähig.
✉️ Der Guudschein kann bei zahlreichen nachhaltigen Shops aus den Bereichen Lebensmittel, Kleidung, Accessoires, Wohnen und Naturkosmetik eingelöst werden.
Mit dabei sind tolle Konzepte wie z. B. unperfekte Produkte von Mit Ecken und Kanten oder Mode zum Leihen von UNOWN.